Endress führt Stromerzeuger mit Motoren der EU Abgasstufe Stage V ein – der neuen Emissionsrichtlinie für mobile Stromerzeuger

• Endress bietet zukünftig gesamtes Produktprogramm mit Stufe V Motoren an

• Planungssicherheit für Kunden beim Kauf von Stromerzeugern

 

Bempflingen – Mit der Richtlinie 97/68/EG hat die zunehmende Verschärfung der Abgasnormen für mobile Stromerzeuger mit der Einführung im Dezember 1997 in Europa dazu geführt, dass der Ausstoß von Schadstoffen erheblich reduziert wurde. Schrittweise wurden seitdem die Stufen I, II, IIIA, IIIB und IV der Emissionsgrenzwerte eingeführt. Die Richtlinie 97/68/EG wurde dann im Januar 2017 außer Kraft gesetzt und durch die Verordnung (EU) 2016/1628 ersetzt, mit der sich die Abgasstufe Stage IIIA in Europa etabliert hat.

 

Neue Abgasnorm EU Stage V ab 2019 in Europa 

Ab 2019 und 2020 wird es zu einer erneuten Verschärfung der Abgasvorschriften bei mobilen Stromerzeugern kommen.

„Betroffen von der EU Abgasstufe Stage V sind dann erstmals auch mobile Stromerzeuger mit Motoren unter 19 und über 560 kW Leistung. Anders als in den nach EPA-Standards regulierten Märkten, waren diese Leistungsklassen bislang in der EU ohne Vorgaben.“ sagt Dan Albu – technischer Leiter von Endress. 

„Die neue Emissionsrichtlinie wird die Grenzwerte in den kommenden zwei Jahren deutlich reduzieren. 200 Stage V-konforme Stromerzeuger werden die gleiche Schadstoffmenge erzeugen, wie ein Stage I Stromerzeuger.“ so Albu weiter. „Dieser Technologiesprung, stellt eine große Herausforderung für Motoren- und Aggregatehersteller dar.“ 

 

Was gilt es jetzt zu beachten?

Endress ist für diesen Fall bestens gerüstet und wird das gesamte Produktprogramm zukünftig auch mit Stage V Motoren anbieten, zu erkennen an dem neuen Stage V Logo. Somit positioniert sich Endress als ökologisch orientierter Stromerzeuger-Hersteller. Vorgestellt werden die neuen Stromerzeuger erstmalig auf der bauma 2019 in München. Sie finden Endress im Freigelände Stand FN.825/1.

Die neue Abgasnorm EU Stage V betrifft die Stromerzeuger im Leistungsbereich von < 56 kW und ≥ 130 kW, die ab dem 01. Januar 2019 verkauft werden. Allerdings ist hier eine Übergangsfrist bis Dezember 2020 vorgesehen. Für Stromerzeuger im Leistungsbereich zwischen 56 kW und 130 gilt die Übergangsfrist bis Dezember 2021. In dieser Zeit dürfen auch Stromerzeuger der Abgasstufe Stage 3A noch vertrieben werden. Notstromanlagen für den stationären Betrieb, sind von der neuen Regelung der Stufe V jedoch ausgeschlossen.

 

Über ENDRESS Elektrogerätebau GmbH

Mit Produktion und Entwicklung in Deutschland bringt ENDRESS seit 1914 echte Power auf internationale Märkte. Als führender Hersteller seiner Branche überzeugt das Unternehmen aus Bempflingen mit mobilen und stationären Stromerzeugern, Energiespeichern und Lichtmastanlagen.

In den Produktlinien kanalisieren sich technische Leistung, ambitionierte Weiterentwicklung und leidenschaftlich gelebte Qualität zu hochausgereiften Lösungen, deren Anwendungsfreundlichkeit sich täglich aufs Neue beweist.